Wer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss oder will, steht vor einer komplexen Aufgabe: Welche Daten werden benötigt? Welche Standards gelten? Und wie wird aus einer Pflichtübung ein echtes Instrument für unternehmerischen Mehrwert? Die EU-weite CSRD-Richtlinie macht den Nachhaltigkeitsbericht für immer mehr Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht – und stellt neue Anforderungen an Umfang, Qualität und Prüfbarkeit.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der regulatorische Anforderungen erfüllt, Stakeholder überzeugt und gleichzeitig konkrete Handlungsfelder für Ihr Unternehmen aufzeigt. Sie erfahren, wer berichtspflichtig ist, welche Standards gelten und mit welchen konkreten Maßnahmen – insbesondere im Bereich Energie – Sie Ihren Bericht mit messbaren Ergebnissen füllen.

Kernaussage: Ein Nachhaltigkeitsbericht erstellen bedeutet nicht nur Daten sammeln – es bedeutet, Maßnahmen umzusetzen, die berichtenswert sind. Die Eigenstromversorgung mit Photovoltaik liefert die berichtstauglichsten KPIs: erzeugte kWh, vermiedene CO2-Tonnen, Eigenverbrauchsquote – automatisch messbar und prüffähig.

Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen? Die CSRD-Pflicht im Überblick

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie, die den Nachhaltigkeitsbericht zur Pflicht macht. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und weitet die Berichtspflicht massiv aus. Wer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss, hängt von der Unternehmensgröße und dem Zeitpunkt ab:

ZeitraumBetroffene UnternehmenSchwellenwerte
Ab Geschäftsjahr 2024 (Bericht 2025)Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (bisher schon NFRD-pflichtig)Über 500 Mitarbeiter
Ab Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026)Alle großen Unternehmen2 von 3: >250 MA, >50 Mio. € Umsatz, >25 Mio. € Bilanzsumme
Ab Geschäftsjahr 2026 (Bericht 2027)Kapitalmarktorientierte KMUBörsennotierte KMU (mit Übergangsfristen)
Freiwillig jederzeitAlle anderen UnternehmenEmpfohlen bei Lieferketten-Anforderungen oder Kundenwunsch

Wichtig für den Mittelstand: Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt berichtspflichtig ist, kann es indirekt betroffen sein. Großkunden, die selbst einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, sind verpflichtet, die Emissionen ihrer Lieferanten (Scope 3) zu erfassen. Das bedeutet: Ihre Kunden werden Sie nach Ihren Nachhaltigkeitsdaten fragen. Wer vorbereitet ist, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Die ESRS-Standards: Welchen Aufbau muss der Nachhaltigkeitsbericht haben?

Wer nach CSRD einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen muss, berichtet nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese Standards definieren einheitlich, welche Themen behandelt werden müssen und wie die Informationen strukturiert sein sollen. Die ESRS gliedern sich in drei Säulen:

E – Environment (Umwelt)

Dieser Bereich umfasst Klimawandel (E1), Umweltverschmutzung (E2), Wasser und Meeresressourcen (E3), Biodiversität (E4) und Kreislaufwirtschaft (E5). Für die meisten Unternehmen ist E1 – Klimawandel der wichtigste Standard. Hier müssen Sie Ihre Treibhausgasemissionen nach Scope 1, 2 und 3 offenlegen, Reduktionsziele definieren und Maßnahmen beschreiben. Die CO2-Bilanz ist das Herzstück dieses Abschnitts.

S – Social (Soziales)

Arbeitnehmerbelange (S1), Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette (S2), betroffene Gemeinschaften (S3) und Verbraucher/Endnutzer (S4). Hier berichten Sie über Arbeitsbedingungen, Diversität, Gesundheitsschutz und soziale Auswirkungen Ihrer Geschäftstätigkeit.

G – Governance (Unternehmensführung)

Unternehmensethik, Compliance, Anti-Korruption, Lobbying und die Rolle der Unternehmensführung bei Nachhaltigkeitsthemen. Dieser Bereich ist oft bereits durch bestehende Compliance-Strukturen teilweise abgedeckt.

Praxis-Tipp: Das Prinzip der „doppelten Wesentlichkeit“ (Double Materiality) bestimmt, welche ESRS-Standards für Ihr Unternehmen relevant sind. Sie müssen nicht über alle Themen gleich ausführlich berichten – nur über diejenigen, die für Ihr Geschäftsmodell wesentlich sind. Für die meisten produzierenden und dienstleistenden Unternehmen ist E1 (Klimawandel) der mit Abstand relevanteste Standard.

Nachhaltigkeitsbericht erstellen: 6 Schritte von der Datenbasis bis zur Veröffentlichung

Der Prozess, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, folgt einer klaren Struktur. Hier sind die sechs Schritte, die Sie von der Vorbereitung bis zur Veröffentlichung führen:

Schritt 1: Wesentlichkeitsanalyse durchführen

Bevor Sie Daten sammeln, müssen Sie klären, welche Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen wesentlich sind. Die CSRD verlangt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Einerseits, wie Nachhaltigkeitsthemen Ihr Unternehmen finanziell beeinflussen (Outside-In). Andererseits, wie Ihr Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft einwirkt (Inside-Out). Das Ergebnis bestimmt, über welche ESRS-Standards Sie berichten müssen. In der Praxis sind für die meisten Unternehmen Klimawandel (E1) und Arbeitnehmerbelange (S1) die relevantesten Themen.

Schritt 2: Daten erheben und Kennzahlen definieren

Für den Umweltteil benötigen Sie vor allem Energieverbrauchsdaten: Stromverbrauch (kWh), Gasverbrauch (kWh), Treibstoffverbrauch des Fuhrparks (Liter), Fernwärme und ggf. Prozessemissionen. Aus diesen Daten berechnen Sie Ihre CO2-Bilanz nach Scope 1, 2 und 3. Für den sozialen Teil erfassen Sie Mitarbeiterzahlen, Diversity-Kennzahlen, Unfallstatistiken und Weiterbildungsquoten. Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Datenerfassung – rückwirkend lässt sich vieles nur schwer rekonstruieren.

Schritt 3: Konkrete Maßnahmen umsetzen (nicht nur berichten)

Ein überzeugender Nachhaltigkeitsbericht besteht nicht nur aus Zahlen, sondern aus konkreten Maßnahmen und deren messbaren Ergebnissen. Ein Nachhaltigkeitsbericht erstellen ohne echte Maßnahmen ist Greenwashing-Risiko. Die wirkungsvollsten Maßnahmen für den E1-Standard (Klimawandel):

  • Eigenstromversorgung mit Photovoltaik: Eine PV-Anlage – auf dem Dach oder als Solarparkplatz – liefert perfekt quantifizierbare KPIs: erzeugte kWh, vermiedene Tonnen CO2, Eigenverbrauchsquote. Alles automatisch messbar und prüffähig. Kosten und Wirtschaftlichkeit im Detail →
  • E-Mobilität und Ladeinfrastruktur: Die Elektrifizierung des Fuhrparks mit E-Ladesäulen am Firmenstandort reduziert Scope-1-Emissionen und ist ein sichtbares Nachhaltigkeits-Statement.
  • Energieeffizienz: LED-Umrüstung, HLK-Optimierung und Lastmanagement senken den Gesamtverbrauch und damit die berichteten Emissionen.
  • Grünstrom-Bezug: Der Wechsel auf zertifizierten Ökostrom reduziert die rechnerischen Scope-2-Emissionen sofort auf nahe Null.

Warum Solar im Nachhaltigkeitsbericht besonders gut funktioniert: Eine PV-Anlage liefert automatisiert die drei wichtigsten KPIs für den Umweltteil: erzeugte Energie (kWh), vermiedene Emissionen (t CO2) und Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtverbrauch (%). Diese Daten sind durch den Wechselrichter und das Monitoring-System objektiv messbar – keine Schätzungen, keine Berechnungsmodelle, sondern harte Fakten für den Prüfer.

Schritt 4: Bericht strukturieren und verfassen

Wenn Sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, folgen Sie der ESRS-Struktur: Allgemeine Angaben (ESRS 2) als Rahmen, dann die wesentlichen themenspezifischen Standards (E1, S1 etc.). Für jeden Standard beschreiben Sie die Strategie, die ergriffenen Maßnahmen, die verwendeten Kennzahlen und die Zielsetzungen. Verwenden Sie konkrete Zahlen und Zeiträume statt vager Absichtserklärungen.

Ein Beispiel für gute Berichtssprache: Statt „Wir setzen auf erneuerbare Energien“ schreiben Sie: „Seit Mai 2026 erzeugt eine 150-kWp-Solaranlage auf unserem Firmenparkplatz jährlich 135.000 kWh Strom und vermeidet 51 Tonnen CO2. Der Eigenverbrauchsanteil beträgt 75 %. Die Anlage wurde von SOPAGO als schlüsselfertige Solardach-Lösung realisiert.“

Schritt 5: Externe Prüfung vorbereiten

Die CSRD verlangt, dass der Nachhaltigkeitsbericht von einem externen Prüfer (Wirtschaftsprüfer oder akkreditierter Prüfdienstleister) geprüft wird – zunächst mit begrenzter Prüfungssicherheit (Limited Assurance), perspektivisch mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance). Das bedeutet: Alle Angaben müssen nachweisbar und dokumentiert sein. Automatisiert erfasste Daten – wie sie eine PV-Anlage oder ein Energiemanagementsystem liefert – haben hier einen klaren Vorteil gegenüber manuell erhobenen Schätzwerten.

Schritt 6: Veröffentlichen und kommunizieren

Der fertige Nachhaltigkeitsbericht wird als Teil des Lageberichts im Bundesanzeiger veröffentlicht und digital im einheitlichen europäischen Format (ESEF/XHTML) übermittelt. Darüber hinaus sollten Sie den Bericht aktiv kommunizieren: auf der Unternehmenswebsite, in Kundengesprächen, bei Ausschreibungen und in der Mitarbeiterkommunikation. Ein gut geschriebener Nachhaltigkeitsbericht ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein Marketing-Instrument – er zeigt Kunden, Partnern und Bewerbern, dass Ihr Unternehmen Verantwortung übernimmt.

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Der Solarparkplatz als perfekter Baustein für den Nachhaltigkeitsbericht

Wenn Sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, brauchen Sie Maßnahmen, die messbar, prüffähig und glaubwürdig sind. Eine PV-Parkplatzüberdachung erfüllt alle drei Kriterien und liefert darüber hinaus einen dreifachen Nutzen für den Bericht:

BerichtsbereichKPI / KennzahlDatenquelle
E1 – Klimawandel: CO2-ReduktionVermiedene Tonnen CO2/Jahr (z.B. 51 t bei 150 kWp)Automatisch vom PV-Monitoring
E1 – Klimawandel: Erneuerbare EnergieAnteil erneuerbarer Energie am Gesamtverbrauch (%)PV-Ertrag / Gesamtverbrauch
E1 – Klimawandel: EnergieeffizienzEigenverbrauchsquote (%), eingesparte kWh NetzbezugZähler am Einspeise-/Bezugspunkt
S1 – ArbeitnehmerbelangeMitarbeiter-Benefit: kostenfreies E-Laden am ArbeitsplatzAnzahl Ladepunkte, Lademenge
Allgemein – SichtbarkeitFoto des Solarparkplatzes als visueller BeweisEigene Dokumentation

Anders als viele andere Nachhaltigkeitsmaßnahmen ist ein Solarparkplatz sichtbar: Besucher, Kunden und Mitarbeiter sehen die Anlage täglich. Das verstärkt die Glaubwürdigkeit des Berichts – es ist kein abstraktes Zertifikat, sondern eine physische Investition. Wer seinen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und mit einem Foto des eigenen Solarparkplatzes illustrieren kann, kommuniziert überzeugender als mit reinen Zahlenkolonnen.

Und für Unternehmen, die nicht investieren können oder wollen: Über das SOPAGO Contracting-Modell erhalten Sie einen Solarparkplatz ohne eigene Investition. Die CO2-Einsparung für den Bericht ist identisch – unabhängig davon, ob Sie die Anlage kaufen oder im Contracting betreiben.

Nachhaltigkeitsbericht erstellen mit SOPAGO
nachhaltigkeitsbericht erstellen mit SOPAGO

Auch ohne Pflicht: Warum ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht sich lohnt

Nicht alle Unternehmen sind nach CSRD berichtspflichtig. Doch es gibt gute Gründe, auch freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen:

  1. Lieferketten-Anforderungen: Ihre Großkunden, die selbst berichtspflichtig sind, müssen Scope-3-Emissionen ihrer Lieferanten erfassen. Wenn Sie Ihre Daten proaktiv liefern, sichern Sie Geschäftsbeziehungen und heben sich von der Konkurrenz ab.
  2. Bessere Kreditkonditionen: Banken bieten zunehmend „Green Loans“ mit günstigeren Zinsen für Unternehmen, die nachweisbare Nachhaltigkeitsmaßnahmen umsetzen. Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht dient als Nachweis.
  3. Recruiting und Mitarbeiterbindung: Ein transparenter Nachhaltigkeitsbericht macht Ihr Unternehmen attraktiver für junge Fachkräfte, die Wert auf Nachhaltigkeit legen. Die sichtbare Solaranlage auf dem Firmenparkplatz verstärkt diesen Effekt.
  4. Öffentliche Ausschreibungen: Immer mehr öffentliche Auftraggeber bewerten Nachhaltigkeitskriterien bei Vergabeentscheidungen. Ein Nachhaltigkeitsbericht ist dann ein Vorteil im Vergabeprozess.
  5. ESG-Rating verbessern: Auch für nicht-börsennotierte Unternehmen werden ESG-Ratings von Plattformen wie EcoVadis, IntegrityNext oder CDP immer relevanter – Kunden und Investoren fragen danach.

Tools und Software: So erstellen Sie den Nachhaltigkeitsbericht effizient

Wer einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen will, muss nicht bei Null anfangen. Es gibt spezialisierte Software, die den Prozess von der Datenerfassung über die Berechnung bis zur ESRS-konformen Darstellung unterstützt:

  • Spezialisierte CSRD-Software: Anbieter wie Planted, Sustainalytics, Sphera oder Greenomy bieten All-in-One-Plattformen, die durch die ESRS-Standards führen, Daten automatisiert erfassen und den Bericht im ESEF-Format generieren.
  • CO2-Bilanzierungstools: Für die reine Emissionsberechnung eignen sich Tools wie Planetly, KlimaManufaktur oder der ecocockpit des IÖW. Sie berechnen die Scope-1-2-3-Emissionen auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten.
  • PV-Monitoring als Datenquelle: Das Monitoring-System Ihrer PV-Anlage liefert automatisch die wichtigsten Umwelt-KPIs: erzeugte kWh, vermiedene CO2-Tonnen, Eigenverbrauchsquote. Diese Daten können direkt in die Berichtssoftware exportiert werden.
  • Beratungsunterstützung: Für den ersten Bericht empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Nachhaltigkeitsberater, der durch den ESRS-Prozess führt. Die BAFA fördert die Nachhaltigkeitsberatung für KMU.

5 häufige Fehler beim Nachhaltigkeitsbericht erstellen – und wie Sie sie vermeiden

  1. Zu spät anfangen: Die Datenerfassung für ein vollständiges Geschäftsjahr braucht Vorlauf. Beginnen Sie mindestens 6 Monate vor dem Berichtsstichtag mit der Vorbereitung – besser 12 Monate.
  2. Nur berichten, nicht handeln: Ein Bericht ohne konkrete Maßnahmen ist Greenwashing-Risiko. Setzen Sie mindestens eine messbare Maßnahme um, bevor Sie den Bericht erstellen – eine PV-Anlage oder ein Grünstrom-Vertrag sind der schnellste Einstieg.
  3. Scope 3 ignorieren: Auch wenn Scope 3 komplex ist, erwarten Prüfer und Stakeholder zumindest eine qualitative Einschätzung. Identifizieren Sie die drei größten Scope-3-Kategorien und dokumentieren Sie Ihren Ansatz zur Datenerfassung.
  4. Keine Ziele definieren: Die ESRS verlangen nicht nur den Status Quo, sondern auch Reduktionsziele und Zeitpläne. Formulieren Sie konkrete, messbare Ziele – z.B. „Reduktion der Scope-2-Emissionen um 50 % bis 2028 durch Eigenstromversorgung mit PV.“
  5. Daten nicht dokumentieren: Der externe Prüfer wird Nachweise verlangen. Stellen Sie sicher, dass alle Datenpunkte nachvollziehbar dokumentiert sind – Stromrechnungen, PV-Monitoring-Daten, Fahrtenbücher, Lieferantenbefragungen.

Häufig gestellte Fragen FAQ