Der Klimaschutz ändert nun die Baugesetze. Bei Bund und Ländern wird aktuell diskutiert, bei Neubauten von Gebäuden und Parkplätzen eine PV-Pflicht einzuführen. In einigen Bundesländern wurde eine neue Landesbauordnung für Nachhaltiges Bauen verabschiedet, die eine PV-Pflicht für bestimmte Neubauten ab dem 1.1.2022 vorsieht. 
Parkplätze müssen nur bei Neubau von Nichtwohngebäuden (mehr Infos klick hier) mit Photovoltaik überdacht werden z.B. wird ab dem kommenden Jahr ein neuer Supermarkt gebaut, muss der dazugehörige Parkplatz überdacht und mit einer Photovoltaikanlage versehen werden. Allerdings nur dann, wenn der Parkplatz mehr als eine bestimmte Anzahl Stellplätze vorsieht. Bauanträge von Privatleuten und Gemeinden werden nur noch genehmigt, wenn eine Photovoltaiküberdachung (Solarcarports) bei großen Parkplatzflächen vorgesehen ist. Damit entsteht neben Dachanlagen eine Pflicht für eine Photovoltaikanlage auch auf Parkplätzen.
Bundesweit müssen  Stellplätze von Nichtwohngebäuden nun mit Leitungen für Elektroauto-Ladesäulen versehen werden (jeder dritte Stellplatz) um Wallboxen nachrüsten zu können (GEIG).
Die nachfolgende Tabelle zeigt den Status der Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern:

 

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