PV-Pflicht für Parkplätze: Wie der Klimaschutz die Baugesetze verändert


Der Klimaschutz verändert die deutsche Baugesetzgebung grundlegend. Auf Bundes- und Landesebene wird aktuell intensiv über eine PV-Pflicht für Parkplätze und Neubauten diskutiert. Mehrere Bundesländer haben bereits neue Landesbauordnungen für nachhaltiges Bauen verabschiedet, die eine Photovoltaik-Pflicht für bestimmte Neubauten und Stellflächen vorsehen. Die PV-Pflicht für Parkplätze betrifft dabei vor allem gewerbliche Flächen ab einer bestimmten Mindestgröße und verpflichtet Eigentümer, Solaranlagen auf Parkplatz-Überdachungen – sogenannten Solar-Carports – zu installieren.

icon

Hessen:
Hessen beschließt Photovoltaik-Pflicht für neue Parkplätze. Für Flächen ab 50 Stellplätzen schreibt das neue Energiegesetz des Landes nun Photovoltaik-Anlagen vor, ebenso für landeseigene Gebäude. Sobald neue Parkplätze mehr als 50 Stellflächen haben, greift jetzt in Hessen die Photovoltaik-Pflicht.

Niedersachsen:
Ab 01. Januar 2023 bei Errichtung eines offenen Parkplatzes oder Parkdecks mit mehr als 50 Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Parkplätze, die unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen angeordnet sind und die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Nordrhein-Westfalen: Solarpflicht für Solarcarports „ab sofort“ bzw. 1. Januar 2022
Über neu gebauten offene und gewerbliche Parkflächen mit mehr als 35 Plätzen in Nordrhein-Westfalen gilt „ab sofort“ die Photovoltaik-Anlagen Pflicht. Davon ausgenommen sind Parkflächen, die zu Wohngebäuden gehören. Nach der neuen beschlossenen Landesbauordnung vom 30. Juni 2021 gilt das für alle Anträge auf Baugenehmigung, die ab dem 1. Januar 2022 bei der Bauaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen eingehen.

Baden-Württemberg:
Mit §8b besteht eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen. Beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 35 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2022 bei der zuständigen Baurechtsbehörde eingeht.

Nach einer Gesetzesänderung vom 15. Oktober 2021 wurde die Solarpflicht von offenen Stellflächen von 75 auf 35 gesenkt. Das heißt, die Solarpflicht für offene Stellflächen greift in Baden-Württemberg ab 35 Stellplätzen.

Schleswig-Holstein:
geplant ab 2025

Rheinland-Pfalz:
Im Gesetz ist festgelegt, dass gewerblich genutzte offene Parkplätze ab einer Stellplatzgröße von 50 Fahrzeugen mit einer überdachten Solarcarport Solaranlage betrieben werden müssen. Die Solarpflicht gilt ab 1. Jauar 2023.

Was bedeutet die PV-Pflicht für Parkplätze konkret?


Für Neubauten von Nichtwohngebäuden gilt eine wegweisende Vorschrift: Parkplätze müssen, sobald sie eine festgelegte Anzahl an Stellplätzen überschreiten, mit Photovoltaikanlagen überdacht werden – sogenannten Solar-Carports. Die PV-Pflicht für Parkplätze betrifft dabei nicht nur gewerbliche Bauherren, sondern erstreckt sich auch auf Projekte von Privatpersonen und Gemeinden, die große Stellflächen planen. Ergänzend schreibt die neue Gesetzgebung vor, dass die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität auf Parkflächen ausgebaut wird: Mindestens jeder dritte Stellplatz muss für die Nachrüstung von E-Auto-Ladestationen vorbereitet sein. So verbindet die PV-Pflicht auf Parkplätzen erneuerbare Energieerzeugung direkt mit dem Ausbau der Elektromobilität.