PV-Pflicht für Parkplätze: Wie der Klimaschutz die Baugesetze verändert
Der Klimaschutz verändert die deutsche Baugesetzgebung grundlegend. Auf Bundes- und Landesebene wird aktuell intensiv über eine PV-Pflicht für Parkplätze und Neubauten diskutiert. Mehrere Bundesländer haben bereits neue Landesbauordnungen für nachhaltiges Bauen verabschiedet, die eine Photovoltaik-Pflicht für bestimmte Neubauten und Stellflächen vorsehen. Die PV-Pflicht für Parkplätze betrifft dabei vor allem gewerbliche Flächen ab einer bestimmten Mindestgröße und verpflichtet Eigentümer, Solaranlagen auf Parkplatz-Überdachungen – sogenannten Solar-Carports – zu installieren.
Was bedeutet die PV-Pflicht für Parkplätze konkret?
Für Neubauten von Nichtwohngebäuden gilt eine wegweisende Vorschrift: Parkplätze müssen, sobald sie eine festgelegte Anzahl an Stellplätzen überschreiten, mit Photovoltaikanlagen überdacht werden – sogenannten Solar-Carports. Die PV-Pflicht für Parkplätze betrifft dabei nicht nur gewerbliche Bauherren, sondern erstreckt sich auch auf Projekte von Privatpersonen und Gemeinden, die große Stellflächen planen. Ergänzend schreibt die neue Gesetzgebung vor, dass die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität auf Parkflächen ausgebaut wird: Mindestens jeder dritte Stellplatz muss für die Nachrüstung von E-Auto-Ladestationen vorbereitet sein. So verbindet die PV-Pflicht auf Parkplätzen erneuerbare Energieerzeugung direkt mit dem Ausbau der Elektromobilität.
