
PV-Pflicht NRW: Das müssen Unternehmen jetzt wissen
Nordrhein-Westfalen hat als eines der ersten Bundesländer eine PV-Pflicht für gewerbliche Parkplätze eingeführt. Seit dem 1. Januar 2022 müssen neu errichtete offene Parkplatzflächen mit mehr als 35 Stellplätzen, die einem Nichtwohngebäude dienen, mit einer Photovoltaikanlage überdacht werden. Die gesetzliche Grundlage bildet § 48 Abs. 1a der Landesbauordnung NRW (BauO NRW).
Seit 2024 wird die Solarpflicht in NRW stufenweise auf Gebäude ausgeweitet: Neubauten von Nichtwohngebäuden (seit 2024), Neubauten von Wohngebäuden (seit 2025) und Dachsanierungen aller Gebäude (seit 2026).
Die Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW) konkretisiert die Anforderungen im Detail. Für Unternehmen mit großen Parkflächen bedeutet das: Wer jetzt baut, muss die PV-Pflicht erfüllen. Wer klug investiert, profitiert davon – mit eigenem Solarstrom, sinkenden Energiekosten und einer Amortisation in 7 bis 10 Jahren.

PV-Pflicht NRW für Parkplätze: Die Regelung im Überblick
- Ab 35 Stellplätzen: Neu gebaute offene Parkplatzflächen von Nichtwohngebäuden mit mehr als 35 Stellplätzen müssen mit einer PV-Anlage überdacht werden.
- Mindestbelegung 30 %: Mindestens 30 Prozent der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche müssen mit Photovoltaik belegt werden (§ 6 SAN-VO NRW).
- Nur Neubauten: Die Pflicht gilt für Bauanträge, die ab dem 1. Januar 2022 eingereicht werden. Bestehende Parkplätze sind nicht betroffen.
- Nur Nichtwohngebäude: Stellplätze, die einer reinen Wohnnutzung dienen, werden nicht mitgezählt.
- Leistungsobergrenze: Die Anlagengröße ist durch die EEG-Ausschreibungsgrenze begrenzt (aktuell 1.001 kWp) – so müssen nur Anlagen mit fester EEG-Vergütung errichtet werden.
- Bußgeld bei Verstoß: Das Klimaschutzgesetz NRW sieht bei Verstößen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor.
Alle Fristen der PV-Pflicht in NRW auf einen Blick

Hier finden Sie eine Übersicht aller Fristen in den letzten Jahren seit 2022 zur PV-Pflicht NRW:
- Seit 1. Januar 2022: PV-Pflicht für Parkplätze
Offene gewerbliche Parkplätze ab 35 Stellplätzen müssen bei Neubau mit einer Photovoltaikanlage überdacht werden. Gesetzliche Grundlage: § 48 Abs. 1a BauO NRW. Bereits in Kraft. - Seit 1. Januar 2024: PV-Pflicht für Nichtwohngebäude
Alle Nichtwohngebäude, für die ab diesem Datum ein Bauantrag gestellt wird, müssen mindestens 30 % der Bruttodachfläche mit PV belegen. Grundlage: § 42a BauO NRW. Bereits in Kraft. - Seit 19. Juni 2024: Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW)
Die Verordnung konkretisiert die Pflichten in 13 Paragraphen: Mindestgrößen, Erfüllungsoptionen, Ausnahmen und das allgemeine Optimierungsgebot. Bereits in Kraft. - Seit 1. Januar 2025: PV-Pflicht für Wohngebäude
Ausweitung der Solarpflicht auf alle neuen Wohngebäude. Mindestens 30 % der Bruttodachfläche. Bereits in Kraft. - Seit 1. Januar 2026: PV-Pflicht bei Dachsanierungen
Bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut müssen mindestens 30 % der Nettodachfläche mit PV belegt werden – für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Kommunale Gebäude waren bereits seit Juli 2024 betroffen. Gerade in Kraft getreten.
Ausnahmen von der PV-Pflicht in NRW
Die Landesbauordnung NRW sieht mehrere Ausnahmen vor, bei denen die Solarpflicht nicht greift:
Technische Unmöglichkeit: Wenn die Installation aus technischen Gründen nicht realisierbar ist (z. B. bei vollständiger Verschattung).
Baumpflanzung als Alternative: Anstelle einer PV-Überdachung können pro 5 Stellplätze mindestens ein geeigneter Laubbaum gepflanzt und unterhalten werden.
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Wenn die Amortisationszeit der Anlage mehr als 25 Jahre beträgt oder erhebliche steuerliche Nachteile entstehen würden.
Tiefgaragen und geschlossene Garagen: Stellplatzflächen in geschlossenen Garagen und Tiefgaragen sind ausgenommen.
Fliegende Bauten: Traglufthallen, Zelte und wiederholt aufgestellte temporäre Bauten.
Bauvorhaben ohne Netzanschluss: Wenn kein Anschluss an ein Elektrizitätsversorgungsnetz besteht.
In der Praxis ist die wirtschaftliche Ausnahme selten relevant: Bei einem aktuellen Strompreis von über 22 Cent/kWh und sinkenden Modulkosten amortisiert sich ein Solar-Carport in der Regel deutlich unter 25 Jahren. Ideal als die PV-Pflicht NRW zu erreichen.
Intelligente Parklösungen für Unternehmen um die PV Pflicht NRW zu erfüllen
Immer mehr Unternehmen setzen auf Solarenergie. Mit SOPAGO verwandeln wir Parkplatzflächen und Ihre Stellplatzflächen in kraftvolle Solarkraftwerke! Zwei Beispiele aus Deutschland zeigen, wie erfolgreich das funktioniert.

MEHR WERT PRO QUADRATMETER
Winterhalter (Meckenbeuren)
2024 realisierte SOPAGO für den Spültechnik-Spezialisten Winterhalter eine PV-Parkplatzüberdachung mit 188 Stellplätzen und einer Gesamtkapazität von 501 kWp. Die Solarüberdachung schützt die Fahrzeuge der Mitarbeitenden vor Witterung und erzeugt gleichzeitig einen Großteil des Strombedarfs vor Ort. Mit diesem Projekt setzt Winterhalter ein klares Zeichen für nachhaltiges Wirtschaften – und erfüllt gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen an die Solarnutzung von Parkflächen.
ENERGIE & INFRASTRUKTUR DER ZUKUNFT
NaturTherme Templin (Brandenburg)
SOPAGOs bislang größtes Projekt: Eine Solarparkanlage mit 306 Stellplätzen und einer Kapazität von 912 kWp. Besucher laden ihre Elektrofahrzeuge, während die Autos im Schatten der Solardächer parken. Der erzeugte Strom deckt einen erheblichen Teil des Bedarfs des gesamten Therme-Komplexes. Das Projekt zeigt: Auch für Kommunen und öffentliche Einrichtungen in NRW, die künftig ihre PV-Pflicht erfüllen müssen, sind Solar-Carports eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung.
Die Erfahrungen von Winterhalter und der NaturTherme Templin belegen eindeutig, wie einfach es ist die PV-Pflicht NRW zu erfüllen und das in verschiedenen Branchen – von der Industrie bis zum Dienstleistungssektor – effektiv funktioniert und skalierbar ist, um den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden. Ob Dutzende oder Hunderte von Parkplätzen – die Solarcarports & passt sich flexibel an die benötigte Kapazität und das Layout an.
PV-Pflicht in NRW erfüllen – und gleichzeitig profitieren

Mit einem Solarcarport von SOPAGO erfüllen Sie nicht nur die gesetzliche PV-Pflicht in NRW – Sie verwandeln Ihren Parkplatz in ein Renditeobjekt. So wird aus einer Pflicht eine Chance:
Eigenstrom statt Netzstrom. Mit einem Solar-Carport erzeugen Sie Ihren eigenen Strom direkt vor Ort. Bei einem aktuellen Strompreis von über 22 Cent/kWh senken Sie Ihre Energiekosten vom ersten Tag an.
Amortisation in 7 bis 10 Jahren. Danach erzeugen Sie kostenlosen Strom für Ihr Unternehmen – über die gesamte Restlaufzeit der Anlage von 20+ Jahren.
Schlüsselfertig von SOPAGO. Wir übernehmen Ihr Projekt von der Machbarkeitsanalyse über Planung, Statik und Baugenehmigung bis zur Montage und Inbetriebnahme. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Schraubfundamente – kein Beton. Die Montage erfolgt mit Schraubfundamenten. Kein Aushub, keine Trockenzeit, sofortige Nutzbarkeit. Ihr Parkplatz bleibt während der Bauphase in Betrieb.
30 Jahre Leistungsgarantie. Bifaziale Glas-Glas-Module mit über 20 % Wirkungsgrad. Die Satteldachform ist selbstreinigend und wartungsarm.
E-Ladestationen direkt integrierbar. Ladepunkte für Elektrofahrzeuge lassen sich an den Carport-Stützen anbringen. Ihr Parkplatz wird zum Ladepark mit eigenem Solarstrom.
FAQs
Häufig gestellte Fragen zu PV-Pflicht NRW
Ab wie vielen Stellplätzen gilt die PV-Pflicht in NRW?
Die PV-Pflicht in NRW gilt für neu gebaute offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, die einem Nichtwohngebäude dienen. Stellplätze, die einer Wohnnutzung dienen, werden nicht mitgezählt. Die gesetzliche Grundlage ist § 48 Abs. 1a der Landesbauordnung NRW.
Seit wann gilt die PV-Pflicht für Parkplätze in NRW?
Die Solarpflicht für gewerbliche Parkplatzflächen gilt in NRW seit dem 1. Januar 2022. Sie betrifft alle Bauanträge, die ab diesem Datum bei der Bauaufsichtsbehörde eingehen. Die Regelung wurde mit der Novellierung der Landesbauordnung NRW vom 30. Juni 2021 beschlossen.
Wie viel Prozent der Parkplatzfläche muss mit PV belegt werden?
Laut Solaranlagen-Verordnung NRW (SAN-VO NRW, § 6) müssen mindestens 30 Prozent der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche mit einer Photovoltaikanlage überdacht werden.
Welche Ausnahmen gibt es von der PV-Pflicht in NRW?
Ausnahmen bestehen bei technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (Amortisation über 25 Jahre) oder wenn pro 5 Stellplätze ein Laubbaum gepflanzt wird. Auch Tiefgaragen, geschlossene Garagen und Bauten ohne Netzanschluss sind ausgenommen.
Gilt die PV-Pflicht in NRW auch für bestehende Parkplätze?
Nein. Die PV-Pflicht gilt nur für den Neubau von Stellplatzflächen. Bei Erweiterung oder Umwidmung werden nur die tatsächlich neu errichteten Stellplätze berücksichtigt. Eine Nachrüstpflicht für Bestandsparkplätze existiert aktuell nicht.
Was passiert bei Verstößen gegen die PV-Pflicht?
Das Klimaschutzgesetz NRW sieht bei Verstößen gegen die Photovoltaikpflichten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Zusätzlich kann die Bauaufsichtsbehörde die Nachinstallation anordnen.
Was kostet ein Solar-Carport für meinen Parkplatz in NRW?
Die Kosten variieren je nach Stellplatzanzahl, Standort und Konfiguration. In der Regel amortisiert sich die Investition innerhalb von 7 bis 10 Jahren – danach erzeugen Sie kostenlosen Strom. SOPAGO erstellt Ihnen eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung – kostenlos und unverbindlich.
Kann ich Fördermittel nutzen, obwohl eine PV-Pflicht besteht?
Ja. Die PV-Pflicht schließt die Nutzung staatlicher Förderprogramme nicht aus. Förderungen des Bundes (z. B. über die KfW) oder des Landes NRW können die Wirtschaftlichkeit zusätzlich verbessern.
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