Eine einzige Viertelstunde kann die Stromrechnung eines Betriebs für ein ganzes Jahr verteuern. Wer Lastspitzen reduzieren Unternehmen will, greift damit an einer Stelle an, die viele Unternehmen gar nicht auf dem Schirm haben: nicht beim Verbrauch, sondern bei der Leistung.
Dieser Beitrag erklärt, wie der Leistungspreis funktioniert, welche Maßnahmen tatsächlich wirken, was hinter der atypischen Netznutzung nach § 19 StromNEV steckt und warum eine Solaranlage allein das Problem nicht löst.
Kernaussage: Bei Kunden mit Leistungsmessung bemisst sich ein Teil des Netzentgelts an der höchsten gemessenen Viertelstunde des Jahres. Wer diese Spitze senkt, spart dauerhaft, unabhängig davon, wie viel Strom insgesamt verbraucht wird. Eine PV-Anlage senkt den Verbrauch, aber nicht zuverlässig die Spitze. Dafür braucht es Steuerung oder Speicher.
Warum eine Viertelstunde so teuer ist
Gewerbekunden ab einer bestimmten Größe werden mit registrierender Leistungsmessung abgerechnet. Der Zähler erfasst dabei nicht nur, wie viel Strom fließt, sondern auch, mit welcher Leistung, gemittelt über jeweils 15 Minuten.
Das Netzentgelt setzt sich für diese Kunden aus zwei Teilen zusammen: einem Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde und einem Leistungspreis je Kilowatt Höchstlast. Der Leistungspreis wird auf die höchste gemessene Viertelstunde des Abrechnungszeitraums angewendet. Ein Anfahrvorgang, bei dem mehrere große Verbraucher zufällig gleichzeitig laufen, kann diesen Wert für das ganze Jahr setzen.
Genau darin liegt der Hebel. Wer die Höchstlast um 100 Kilowatt senkt und einen Leistungspreis von beispielsweise 50 Euro je Kilowatt zahlt, spart 5.000 Euro pro Jahr, ohne eine einzige Kilowattstunde weniger zu verbrauchen.
Drei Wege, die Spitze zu senken
| Weg | Prinzip | Aufwand |
|---|---|---|
| Lastmanagement | Verbraucher zeitlich versetzt starten statt gleichzeitig | Keine Investition, aber Eingriff in Abläufe |
| Lastabwurf | Einzelne Verbraucher bei Überschreiten einer Schwelle abschalten | Gering, Prozesse müssen unterbrechbar sein |
| Batteriespeicher | Speicher deckt die Spitze ab, Netzbezug bleibt gedeckelt | Investition, dafür kein Eingriff in die Produktion |
Die ersten beiden Wege kosten wenig und sind oft der sinnvolle Anfang. Ihre Grenze liegt dort, wo Prozesse nicht verschiebbar sind, etwa bei getakteter Fertigung oder Kühlung. Dann bleibt der Speicher, der die Spitze übernimmt, ohne dass jemand im Betrieb etwas anders macht. Details dazu im Ratgeber zum Batteriespeicher fürs Gewerbe.
Der Fallstrick: Beim Kappen von Lastspitzen zählt jede einzelne. Wird eine Spitze verpasst, weil der Speicher gerade leer war, registriert der Netzbetreiber sie regulär, und die Einsparung des ganzen Jahres ist dahin. Deshalb muss die Steuerung vorausschauend laden und eine Reserve für mehrere Spitzen hintereinander vorhalten.

Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV
Neben dem reinen Kappen der Spitze gibt es einen zweiten Hebel, der weniger bekannt ist. § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung regelt Sonderformen der Netznutzung und verpflichtet Netzbetreiber, in bestimmten Fällen ein individuelles, reduziertes Netzentgelt anzubieten. Zwei Fallgruppen sind relevant.
Atypische Netznutzung (Satz 1)
Netzbetreiber definieren jährlich sogenannte Hochlastzeitfenster, also Zeiträume, in denen das Netz besonders stark belastet ist. Diese Fenster werden bis zum 31. Oktober für das Folgejahr veröffentlicht.
Wer seine Höchstlast nachweislich außerhalb dieser Fenster hat, nutzt das Netz atypisch und kann ein individuelles Netzentgelt beantragen. Als Voraussetzung wird unter anderem eine Reduzierung der Jahreshöchstlast im Hochlastzeitfenster von mindestens 100 Kilowatt genannt. Je nach Erfüllungsgrad ist eine Absenkung auf bis zu 20 Prozent des regulären Netzentgelts möglich.
Intensive Netznutzung (Satz 2)
Diese Variante betrifft Großverbraucher mit sehr gleichmäßiger Last. Erforderlich sind mindestens 7.000 Benutzungsstunden im Jahr und mehr als 10 Gigawattstunden Jahresverbrauch je Abnahmestelle. Für den typischen Mittelständler kommt sie damit nicht infrage.
Wichtig zu wissen: Die Bundesnetzagentur reformiert derzeit die Netzentgeltsystematik. Nach dem aktuellen Diskussionsstand soll die Bandlastregelung nach Satz 2 mittelfristig entfallen, während die atypische Netznutzung nach Satz 1 bestehen bleiben soll. Wer heute plant, sollte die Entwicklung im Blick behalten und die Wirtschaftlichkeit nicht allein auf diese Entlastung stützen.
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Was eine Solaranlage dabei leistet, und was nicht
Eine Photovoltaikanlage senkt den Netzbezug in den Stunden, in denen sie liefert. Das reduziert den Arbeitspreis und in vielen Fällen auch die gemessene Leistung, weil ein Teil des Bedarfs vom Dach beziehungsweise vom Parkplatz kommt.
Verlassen kann man sich darauf allerdings nicht. Die Anlage liefert wetterabhängig, und die teuerste Viertelstunde des Jahres kann an einem bedeckten Wintermorgen um sieben Uhr entstehen, wenn die Produktion anläuft und die Sonne noch nicht arbeitet. Wer allein auf die PV-Anlage setzt, hat die Spitze nicht im Griff.
Sinnvoll ist deshalb die Kombination: Die Anlage senkt den Bezug über den Tag, die Steuerung oder der Speicher deckelt die Spitze verlässlich. Für Betriebe, die zusätzlich Ladeinfrastruktur planen, kommt ein dritter Punkt hinzu, denn Ladevorgänge erzeugen genau die kurzen, hohen Lasten, um die es hier geht. Mehr dazu im Ratgeber zur E-Ladesäule für Unternehmen.
In fünf Schritten zur niedrigeren Spitze
- Lastgang beschaffen. Die Viertelstundenwerte des vergangenen Jahres bekommen Sie vom Netzbetreiber oder Lieferanten. Ohne sie ist jede Aussage geraten.
- Spitzen analysieren. Wann treten sie auf, wie hoch sind sie, wie oft, und welcher Verbraucher verursacht sie?
- Netzentgeltblatt prüfen. Wie hoch ist der Leistungspreis in Ihrer Spannungsebene und Ihrem Netzgebiet? Daraus ergibt sich der Wert je eingespartem Kilowatt.
- Maßnahme wählen. Erst die organisatorischen Möglichkeiten ausschöpfen, dann über Technik entscheiden.
- Nachweise sichern. Für ein individuelles Netzentgelt braucht es saubere Dokumentation und einen Antrag beim Netzbetreiber.
Der wirtschaftliche Rahmen wird oft unterschätzt, weil die Netzentgelte in der Stromrechnung weniger sichtbar sind als der Arbeitspreis. Wie sich das insgesamt einordnet, zeigt unser Ratgeber zu Stromkosten senken im Unternehmen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung dar. Die genannten Beispielwerte sind Rechenschemata zur Veranschaulichung und keine zugesicherten Einsparungen. Die Netzentgeltsystematik wird derzeit von der Bundesnetzagentur reformiert; maßgeblich sind die jeweils geltenden Festlegungen sowie die Konditionen Ihres Verteilnetzbetreibers.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der höchste Leistungswert, den der Zähler im Abrechnungszeitraum misst, gemittelt über 15 Minuten. Bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung wird der Leistungspreis auf diesen Wert angewendet, unabhängig davon, wie selten er auftritt.
Für Betriebe mit registrierender Leistungsmessung, ausgeprägten Spitzen und einem hohen Leistungspreis. Weniger lohnend ist es bei sehr gleichmäßiger Last, niedrigem Leistungspreis im Netzgebiet oder wenn sich das Lastprofil absehbar ändert, etwa durch Umbau oder neue Maschinen.
Ein Strombezug, der vorhersehbar außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt, geregelt in § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann ein individuelles Netzentgelt beantragen. Genannt wird unter anderem eine Reduzierung der Jahreshöchstlast im Hochlastzeitfenster von mindestens 100 Kilowatt.
Jährlich bis zum 31. Oktober für das jeweils folgende Jahr. Da sie sich ändern können, gehört die Prüfung in den jährlichen Turnus, wenn Sie ein individuelles Netzentgelt nutzen.
Sie senkt den Netzbezug in den Stunden, in denen sie liefert, und damit häufig auch die gemessene Leistung. Verlässlich ist das aber nicht, weil die Anlage wetterabhängig arbeitet. Die teuerste Viertelstunde kann an einem bedeckten Wintermorgen entstehen. Für eine sichere Deckelung braucht es Steuerung oder Speicher.
Nicht zwingend. Lastmanagement und Lastabwurf kommen ohne Investition aus, verlangen aber Eingriffe in Abläufe. Erst wenn Prozesse nicht verschiebbar sind, wird ein Batteriespeicher interessant, der die Spitze übernimmt, ohne dass sich im Betrieb etwas ändert.
Die Bundesnetzagentur reformiert die Netzentgeltsystematik. Nach dem derzeitigen Stand soll die Bandlastregelung nach Satz 2 mittelfristig entfallen, die atypische Netznutzung nach Satz 1 dagegen bestehen bleiben. Eine Investitionsentscheidung sollte deshalb nicht allein auf dieser Entlastung beruhen.
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