Eigenverbrauch oder Einspeisung klingt nach einer Abwägung mit zwei gleichwertigen Seiten. Bei gewerblicher Photovoltaik ist sie das längst nicht mehr. Der Unterschied liegt bei über 20 Cent je Kilowattstunde, und die geplante EEG-Novelle vergrößert ihn weiter.

Dieser Beitrag rechnet den Unterschied vor, erklärt, warum ein Solarparkplatz dabei im Vorteil ist, zeigt drei Wege zu mehr Eigenverbrauch und benennt die Fälle, in denen Einspeisung trotzdem sinnvoll bleibt.

Kernaussage: Eine selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom zu über 30 Cent. Eine eingespeiste bringt bei gewerblichen Anlagen rund 6 Cent. Die Anlage rechnet sich deshalb über das, was im Betrieb bleibt, nicht über das, was ins Netz geht. Wer so kalkuliert, ist von der Förderreform kaum betroffen.

Die Rechnung, um die es geht

Jede Kilowattstunde, die Ihre Anlage erzeugt, nimmt einen von zwei Wegen. Entweder sie wird im Betrieb verbraucht und ersetzt damit Strom, den Sie sonst gekauft hätten. Oder sie geht ins Netz und wird vergütet. Die beiden Wege unterscheiden sich im Wert erheblich.

EigenverbrauchEinspeisung
Wert je kWhüber 30 ct (ersparter Netzstrom)rund 6 ct (Größenordnung)
PlanbarkeitSteigt mit dem StrompreisSinkt durch Degression
Abhängigkeit vom MarktKeineBörsenpreis und Förderrahmen
AufwandKeinerDirektvermarkter, Fernsteuerbarkeit
Wirkung auf Scope 2DirektIndirekt

Der genaue Vergütungssatz hängt von Leistungsstufe, Einspeiseart und Inbetriebnahmedatum ab und sinkt halbjährlich um ein Prozent. Für die Entscheidung spielt das kaum eine Rolle: Ob der Satz bei 5,5 oder bei 6,5 Cent liegt, ändert nichts daran, dass der Eigenverbrauch rund das Fünffache wert ist.

Warum der Solarparkplatz dabei im Vorteil ist

Die Höhe des Eigenverbrauchsanteils ist keine Frage der Technik, sondern des Lastprofils. Entscheidend ist, ob Erzeugung und Verbrauch zeitlich zusammenfallen.

Bei einem Einfamilienhaus tun sie das kaum: Die Anlage liefert mittags, die Bewohner sind bei der Arbeit. Entsprechend niedrig fällt der Eigenverbrauchsanteil ohne Speicher aus.

Bei einem Gewerbebetrieb ist es umgekehrt. Produktion, Werkstatt, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung laufen genau dann, wenn die Sonne scheint. Deshalb liegt der Eigenverbrauchsanteil in der Industrie typischerweise zwischen 60 und 80 Prozent, und zwar auch ohne Speicher. Der größte Teil des Stroms verlässt das Gelände gar nicht erst.

Was daraus für die Dimensionierung folgt: Eine Anlage, die exakt auf den Mittagsverbrauch ausgelegt ist, erreicht den höchsten Eigenverbrauchsanteil. Eine größere Anlage speist mehr ein und hat damit eine niedrigere Quote, erzeugt aber absolut mehr eigenen Strom. Die richtige Größe liegt dazwischen und ergibt sich aus dem Lastgang, nicht aus der verfügbaren Fläche.

Was sich 2027 an der Rechnung ändert

Die geplante EEG-Novelle verschiebt das Verhältnis weiter zugunsten des Eigenverbrauchs. Drei Punkte wirken in dieselbe Richtung.

  • Gedeckelte Mehrerlöse. Für Anlagen ab 100 Kilowatt ist ein Refinanzierungsbeitrag vorgesehen. Liegt der Jahresmarktwert über dem anzulegenden Wert, muss ein Teil der Mehrerlöse abgeführt werden. Die Chance auf hohe Einspeiseerlöse wird damit begrenzt.
  • Negative Börsenpreise. Für Neuanlagen entfällt in diesen Stunden die Förderung. Betroffen sind ausgerechnet sonnige Mittagsstunden, also die ertragsstärksten Zeiten.
  • Sinkende Sätze. Die halbjährliche Degression läuft weiter, der Netzstrompreis tut das nicht.

Der zweite Punkt ist dabei weniger dramatisch, als er klingt. Genau in diesen Stunden bleibt bei einem Gewerbebetrieb ein großer Teil des Stroms ohnehin im Haus. Wer überwiegend selbst verbraucht, merkt von negativen Börsenpreisen wenig. Einzelheiten dazu im Ratgeber zur Direktvermarktung und im Überblick zu den Änderungen 2027.

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Drei Wege zu mehr Eigenverbrauch

Verbrauch verschieben

Der günstigste Weg, weil er nichts kostet. Prozesse, die zeitlich flexibel sind, wandern in die Mittagsstunden: Kompressoren, Trocknungs- und Reinigungsvorgänge, das Laden von Flurförderzeugen. Was sich ohnehin täglich wiederholt, lässt sich oft ohne großen Aufwand umlegen.

Neue Verbraucher anschließen

Ladeinfrastruktur ist hier der naheliegendste Hebel, besonders auf einem Parkplatz, auf dem Fahrzeuge tagsüber ohnehin stehen. Mitarbeiterfahrzeuge, Dienstwagen und Flurförderzeuge laden dann mit eigenem Strom. Auch eine Wärmepumpe oder elektrische Prozesswärme verschiebt Verbrauch in die Erzeugungsstunden. Details im Ratgeber zur E-Ladesäule für Unternehmen.

Speichern

Der teuerste Weg, und deshalb der letzte. Bei einem Eigenverbrauchsanteil von bereits 60 bis 80 Prozent bringt ein Speicher für diesen Zweck wenig. Interessant wird er, wenn Verbrauch in den Abendstunden liegt oder wenn er zusätzlich Lastspitzen kappt. Mehr dazu im Ratgeber zum Batteriespeicher fürs Gewerbe.

Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch
Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch

Wann Einspeisung trotzdem sinnvoll ist

Aus all dem folgt nicht, dass eine Anlage möglichst klein sein sollte. In vier Fällen ist es richtig, bewusst größer zu bauen und Überschuss einzuspeisen.

  1. Die PV-Pflicht gibt die Fläche vor. Wo die Landesbauordnung eine Belegung verlangt, richtet sich die Größe nach der Vorgabe, nicht nach dem Verbrauch. Siehe PV-Pflicht für Parkplätze.
  2. Der Verbrauch wächst absehbar. Eine Flottenumstellung, neue Maschinen oder eine Erweiterung heben den Bedarf. Wer knapp baut, steht in fünf Jahren wieder vor derselben Frage, dann aber mit teurerer Nachrüstung.
  3. Die Fläche ist ohnehin da. Ein halb überdachter Parkplatz sieht unfertig aus, und die Grenzkosten je zusätzlichem Stellplatz sinken mit der Projektgröße. Ein paar Stellplätze mehr kosten wenig.
  4. Die CO₂-Bilanz zählt. Für den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eingespeister Strom erzeugter Strom. Siehe Nachhaltigkeitsbericht.

Die ehrliche Formulierung lautet deshalb nicht „Eigenverbrauch statt Einspeisung“, sondern: Der Eigenverbrauch trägt die Wirtschaftlichkeit, die Einspeisung ist ein Zusatz. Wer eine Anlage so rechnet, dass sie sich erst über die Einspeisevergütung trägt, rechnet sie falsch.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Energie-, Rechts- oder Steuerberatung. Genannte Werte sind Größenordnungen, keine zugesicherten Eigenschaften; Vergütungssätze hängen von Leistungsstufe, Einspeiseart und Inbetriebnahmedatum ab und unterliegen der Degression. Die Angaben zur EEG-Novelle beziehen sich auf einen Regierungsentwurf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)